Bei Neu- und Umbauten ist der Nachweis zu erbringen, dass die Wärmedämmung für beheizte Räume entsprechend ausreichend ist.
Mit dem Link werden Sie direkt auf die Seite der Abteilung Energie des Kantons Thurgau gelangen. Die dort aufgeführten Formulare sind auszufüllen und mit dem Baugesuch einzureichen. Bitte vergessen Sie nicht das Grundformular, welches immer miteinzureichen ist.
Auch bei der Installation von neuen Heizungsanlagen sind die Formulare zu verwenden und zur Kontrolle/Bewilligung der Gemeinde einzureichen.