Absolutes Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet erlassen - Bestehendes Feuerverbot im Wald bleibt in Kraft
Aufgrund der anhaltenden, extremen Trockenheit im Kanton Thurgau erlässt das Departement für Bau und Umwelt mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf ein allgemeines Verbot für das Abbrennen von Feuerwerken auf dem gesamten Kantonsgebiet. Dieses Verbot tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Das bereits seit dem 8. Juli 2026 geltende Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt davon unberührt und gilt weiterhin.
Bitte beachten Sie die geltenden Vorschriften und helfen Sie mit, Waldbrände zu verhindern.
Weitere Informationen im untenstehenden Link:
Feuerwerks- und FeuerverbotExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.