Absolutes Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet erlassen - Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Aufgrund der anhaltenden, extremen Trockenheit im Kanton Thurgau erlässt das Departement für Bau und Umwelt mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf ein allgemeines Verbot für das Abbrennen von Feuerwerken auf dem gesamten Kantonsgebiet. Dieses Verbot tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau teilt mit:
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe Aufgrund der aktuellen Trockenheit und der absehbaren Wetterentwicklung im Kanton Thurgau verschärft das Departement für Bau und Umwelt das absolute Feuerverbot: Ab Freitag gilt das Feuerverbot bis zu einem Abstand von 200 Metern zum Waldrand. Die Regenfälle der letzten Tage brachten keine Entspannung: Die Böden und Wiesen im Kanton Thurgau sind ausgetrocknet, während Bäume bereits herbstliche Stresssymptome zeigen. Da weiter hin Hitze und Trockenheit prognostiziert sind, reichen die normalen Sorgfaltspflichten nicht mehr. Angesichts dieser aussergewöhnlichen Gefahrenlage (Stufe 4 / grosse Gefahr) gilt ab Freitag ein absolutes Feuerverbot nicht mehr nur für den Wald selbst, sondern auch für den gesamten Bereich bis zu 200 Meter ab dem Waldrand. Ergänzend dazu bleibt das seit Mitte des Monats geltende absolute Feuerwerksverbot für das gesamte Kantonsgebiet weiterhin in Kraft. Im Zentrum steht dabei unvermindert der Schutz von Mensch, Tier und Natur. Ausgenommen von dieser Regelung sind einzig bereits bewilligte Grossfeuerwerke. Die erweiterte Massnahme gilt bis auf Widerruf. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung können mit Bussen bestraft werden.
Weitere Informationen im untenstehenden Link:
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