Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Politischen Gemeinde. Sie wird in der Regel zweimal jährlich einberufen. Die Gemeindeversammlung besteht aus der Gesamtheit der in der Gemeinde niedergelassenen Stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger.
Die Gemeindeversammlung wird einberufen:
- zur Budgetgemeinde;
- zur Rechnungsgemeinde;
- auf Entscheid des Gemeinderates, wenn dringliche Geschäfte dies erfordern;
- auf Verlangen von mindestens 10 % der Stimmberechtigten.
Datum | Sitzung |
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