Um innerhalb des Gemeindegebietes eine einheitliche Regelung anwenden zu können, arbeitete die Gemeindebehörde bereits vor längerer Zeit ein Merkblatt zum Lärmschutz aus. Bei Fragen oder Unklarheiten verweisen wir gerne auf das untenstehende Merkblatt
Gemäss der bundesrechtlichen Lärmschutzverordnung erliess das Bundesamt für Umwelt Richtlinien über bauliche und betriebliche Massnahmen zur Begrenzung des Baulärms. Die Baulärm-Richtlinie aus dem Jahr 2006 kann hier eingesehen werden.
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