Wenn Sie eine monatliche Begleichung der laufenden Steuern bevorzugen (bis spätestens 31.12. des Steuerjahres zahlbar), haben Sie mit dem Ausfüllen dieses Formulares die Möglichkeit, vorgedruckte Einzahlungsscheine zu bestellen.
Wichtig: Bei der Bestellung von Einzahlungsscheinen bleiben die ordentlichen Zahlungstermine (31.5./31.8./31.10.) unverändert. Eine allfällige Stundung wäre mittels schriftlichem begründeten Gesuch zu beantragen.