Halter registrierter Hunde müssen Änderungen ihrer Personalien, Halterwechsel, Zu-, Um- oder Wegzüge sowie den Tod ihres Hundes innert 10 Tagen der Wohnsitzgemeinde melden. Für die Anmeldung eines Hundes brauchen wir folgende Unterlagen: Kopie Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3 Mio. Franken sowie den Heimtierpass.