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Vereinbarung betreffend Herabsetzung des Grenzabstandes (Näherbaurecht) Seite Drucken

Bei Unterschreitung der gesetzlichen Grenzabstände ist der Eintrag im Grundbuch unumgänglich. In solchen Fällen muss das Formular "Vereinbarung betreffend Herabsetzung des Grenzabstandes" zusammen mit dem Baubewilligungsgesuch bei der Bauverwaltung eingereicht werden.

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