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Bewilligungsgesuche für ausländische Staatsangehörige Seite Drucken

Die Einwohnerdienste selbst haben keine Kompetenzen betreffend Ausländerrecht. Sie prüfen die Gesuche auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit und leiten sie dann zum Entscheid an das Migrationsamt des Kantons Thurgau weiter. Alle Gesuche an das kantonale Migrationsamt sind bei den Einwohnerdiensten persönlich einzureichen.
 
- Bewilligungsgesuche
- Verlängerungen
- Gesuche für Familiennachzüge
- Besuchseinladungen / Verpflichtungserklärung
 
Alle wichtigen Formulare, Merkblätter und Informationen finden Sie auf der Homepage des Kantonalen Migrationsamtes.

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