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Stundungs- und Erlassgesuche Seite Drucken

Bei Zahlungsschwierigkeiten besteht die Möglichkeit, eine Stundung oder Ratenzahlung zu beantragen. Für Ratenzahlungswünsche über das Fälligkeitsdatum hinaus, bitten wir Sie, mit uns persönlich Kontakt aufzunehmen. In Härtefällen kann eine teilweise oder vollständige Erlassung der Steuer gewährt werden. Der Antrag ist bei beim Steueramt einzureichen.

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Fragebogen Steuerstundung (PDF, 315.34 kB) Download 1 Fragebogen Steuerstundung
Merkblatt Steuererlass (PDF, 28.15 kB) Download 2 Merkblatt Steuererlass
Fragebogen Steuererlass (PDF, 441.85 kB) Download 3 Fragebogen Steuererlass