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Wahlen und Abstimmungen Seite Drucken

Ihre Stimme zählt!

In der Schweiz können Sie flexibel und unkompliziert an Abstimmungen und Wahlen teil-nehmen. Wählen Sie die Methode, die am besten zu Ihnen passt: brieflich, vorzeitig oder direkt an der Urne. Ihre Stimmgabe ist wichtig.

Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist möglich, sobald Sie die Unterlagen zugestellt erhalten haben:

  • Sämtliche von Hand ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel von Gemeinde, Schule, Kanton  und Bund sind in das gleiche Stimmzettelkuvert (mit Löchern) zu legen. Das Stimmzettelcouvert ist zu ver-schliessen.
  • Das Stimmrechtsausweis ist eigenhändig im entsprechenden Feld zu unterschreiben und  separat zum verschlossenen Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert zu legen. Die Abstimmungsunterlagen Ihres Ehepartners/Ihrer Ehepartnerin können Sie in das gleiche Antwortcouvert legen.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:

  • die Unterschrift der stimmberechtigten Person auf dem Stimmrechtsausweis fehlt,
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält (ausser jenen des Ehepartners/der Ehepartnerin).
  • das Stimmzettelkuvert mit Kennzeichnungen versehen ist,
  • sich der Stimmrechtsausweis im Stimmzettelcouvert befindet.

Verspätet eingegangene Antwortcouverts können für die Abstimmung oder Wahl nicht mehr berücksichtigt werden.

Vorzeitige Stimmabgabe
Mittwoch bis und mit Freitag vor dem Abstimmungssonntag bei der Gemeindeverwaltung Bottighofen während den offiziellen Bürozeiten.

Der Stimmrechtsausweis und das verschlossene Kuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln sind persönlich während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Bottighofen abzugeben; vorbehalten bleibt die Stellvertretung unter Ehegatten.  

Abstimmung an der Urne
Abstimmungssonntag    10.00 – 11.00 Uhr 

Bei der Stimmabgabe an der Urne können Sie neben dem eigenen Stimmmaterial gleichzeitig dasjenige Ihres Ehepartners/Ihrer Ehepartnerin abgeben.


Vielen Dank für Ihre Teilnahme an den Abstimmungen!

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