Beglaubigung einer Kopie eines originalen Ausweises oder Dokuments
Dass eine Kopie mit dem vorgelegten Original-Dokument übereinstimmt, kann im Kanton Thurgau eine ermächtigte Person eines Notariats, einer Anwaltskanzlei oder einer Gemeindeverwaltung bestätigen. In Bottighofen wurden hierfür die Einwohnerdienste ermächtigt. Die Dienstleistung kann ohne Terminvereinbarung bezogen werden.
Preis
CHF 10.00 für die 1. Seite
CHF 2.00 für jede Folgeseite
Beglaubigung einer Unterschrift
Die Echtheit einer gezeichneten oder anerkannten Unterschrift kann im Kanton Thurgau in Gegenwart einer Notariats- oder Anwaltsperson oder von einer ermächtigten Person einer Gemeindeverwaltung bestätigt werden. In Bottighofen wurden hierfür die Einwohnerdienste ermächtigt. Die Dienstleistung kann ohne Terminvereinbarung bezogen werden ein Ausweis ist vorzulegen.
Preis
CHF 20.00