Bereitstellung
Haushaltkehricht und Sperrgut sind an den von der Gemeinde gekennzeichneten Sammelstellen (blauer Punkt) bereitzustellen. Das Deponieren von Haushaltkehricht bei den Sonderabfallsammelstellen ist verboten!
In Container von Mehrfamilienhäusern dürfen nur offiziellen Kehrichtsäcke oder gemäss Kehrichttarif mit Gebührenmarken frankierte Säcke deponiert werden.
Das Sperrgut ist frankiert und zerkleinert neben den Containern bereitzustellen.
Von der Kehrichtabfuhr nicht mitgenommen werden:
- unverschlossene und überfüllte Säcke
- Abfall in Kartonschachteln oder Tragtaschen
- Recyclingstoffe (für Wiederverwertung)
- Farben, Flüssigkeiten, Gifte, Chemikalien und explosive Stoffe
- kompostierbare Abfälle (Grünabfall)
- nicht brennbares Material
Besondere Aufwendungen
Für die Entsorgung von Abfällen, die nicht ordnungsgemäss bereitgestellt werden, stellt der Verband die anfallenden Mehrkosten (mindestens Fr. 50.--) dem Verursacher direkt in Rechnung.
Gesetzliche Grundlagen
Gemäss Abfallgesetzgebung von Bund und Kanton ist das Deponieren und Verbrennen von Abfällen in nicht dafür bewilligten Anlagen verboten. Widerhandlungen können angezeigt und mit Busse bestraft werden.