Neonröhren, Leuchtstoffröhren, Quecksilberdampflampen, Fluoreszenzlampen und Energiesparlampen können bei den Verkaufsstellen zurückgegeben werden.
Das RAZ in Kreuzlingen und die Gemeinde betreiben eine Sammelstelle (Werkhof).
Wichtig
Leuchstoffröhren und Energiesparlampen gehören nicht in den Hauskehricht. Um das Austreten von Schadstoffen zu verhindern, dürfen die Röhren und Lampen nicht beschädigt werden. Normale Glühbirnen sind mit dem Haushaltkehricht zu entsorgen.
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