Halter registrierter Hunde müssen Änderungen ihrer Personalien, Halterwechsel, Zu-, Um- oder Wegzüge sowie den Tod ihres Hundes innert 10 Tagen der Wohnsitzgemeinde melden.
Bei der Anmeldung eines Hundes sind der Heimtierpass / das Hundebüchlein und die Police der Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3 Millionen Franken vorzulegen. Zudem schreibe das Thurgauer Hundegesetz vor, dass wer einen Hund hält, innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Hundes einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen muss.