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An- und Abmeldung Hund Seite Drucken

Halter registrierter Hunde müssen Änderungen ihrer Personalien, Halterwechsel, Zu-, Um- oder Wegzüge sowie den Tod ihres Hundes innert 10 Tagen der Wohnsitzgemeinde melden. 
 
Bei der Anmeldung eines Hundes sind der Heimtierpass / das Hundebüchlein und die Police der Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3 Millionen Franken vorzulegen. Zudem schreibe das Thurgauer Hundegesetz vor, dass wer einen Hund hält, innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Hundes einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen muss.

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