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Ordentliche Einbürgerung Seite Drucken

Für die ordentliche Einbürgerung verlangt die Gemeinde Bottighofen unter anderem das Vorlegen eines Attests über das Grundwissen „Die Schweiz kennen und verstehen“, es sei denn, die obligatorische Schule wurde ab der 4. Klasse in der Schweiz besucht. Untenstehend finden Sie weitere wichtige Informationen zum Verfahrensablauf bei der ordentlichen Einbürgerung.

Das Einbürgerungsformular kann am Schalter der Gemeindeverwaltung Bottighofen bezogen werden.

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