In der Schweiz können Sie flexibel und unkompliziert an Abstimmungen und Wahlen teil-nehmen. Wählen Sie die Methode, die am besten zu Ihnen passt: brieflich, vorzeitig oder direkt an der Urne. Ihre Stimmgabe ist wichtig.
Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist möglich, sobald Sie die Unterlagen zugestellt erhalten haben:
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:
Verspätet eingegangene Antwortcouverts können für die Abstimmung oder Wahl nicht mehr berücksichtigt werden.
Vorzeitige Stimmabgabe
Mittwoch bis und mit Freitag vor dem Abstimmungssonntag bei der Gemeindeverwaltung Bottighofen während den offiziellen Bürozeiten.
Der Stimmrechtsausweis und das verschlossene Kuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln sind persönlich während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Bottighofen abzugeben; vorbehalten bleibt die Stellvertretung unter Ehegatten.
Abstimmung an der Urne
Abstimmungssonntag 10.00 – 11.00 Uhr
Bei der Stimmabgabe an der Urne können Sie neben dem eigenen Stimmmaterial gleichzeitig dasjenige Ihres Ehepartners/Ihrer Ehepartnerin abgeben.
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 058 346 80 30 | pascal.luethy@bottighofen.ch |