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Gastgewerbe Seite Drucken

Die Gemeindekanzlei ist zuständig für die Durchführung von Bewilligungsverfahren im Zusammenhang mit dem Gastgewerbegesetz.

Gesuche für eine Bewilligung für die Ausübung einer gastgewerblichen Tätigkeit oder für den Handel mit alkoholischen Getränken sind mindestens zwei Monate vor der gewünschten Eröffnung an die Ge-meindekanzlei, Schulstrasse 4, 8598 Bottighofen, einzureichen.

Bei Umbauten, Renovationen oder Umnutzungen ist vorgängig zu prüfen, ob eine Baubewilligungspflicht besteht. Bitte kontaktieren Sie für Fragen in diesem Zusammenhang direkt die Bauverwaltung. 

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