Kopfzeile

Inhalt

Durchführung von Baubewilligungsverfahren Seite Drucken

Die Bauverwaltung prüft in Absprache mit kommunalen und kantonalen Fachstellen eingehende Bauanfragen und Baugesuche. Sie organisiert die öffentliche Auflage von Baugesuchen und führt allfällige Einspracheverfahren durch. Darüber hinaus vollzieht sie Entscheide des Gemeinderates in Bausachen und nimmt Baukontrollen vor.

Zugehörige Objekte