Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie die Steuererklärung jeweils fristgerecht einreichen.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung innert der gesetzten Frist einzureichen, können Sie eine elektronische Fristverlängerung bis zum 30. September beantragen.
In begründeten Ausnahmefällen kann nach dem 30. September eine weitere Verlängerung bis 30. November schriftlich oder per E-Mail beim Steueramt beantragt werden.