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AHV-Zweigstelle Seite Drucken

Als AHV-Zweigstelle sind wir für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zum Sozialversicherungszentrum Thurgau (SVZ). Für den Entscheid über den Anspruch auf Versicherungsleistungen bleiben jedoch immer die Ausgleichskassen bzw. die IV-Stellen zuständig.

Weitere Informationen zur AHV/IV/EO finden Sie auf der Seite des Sozialversicherungszentrum Thurgau.

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