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AHV-Zweigstelle Seite Drucken

Als AHV-Zweigstelle sind wir für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zum Sozialversicherungszentrum Thurgau (SVZ). Für den Entscheid über den Anspruch auf Versicherungsleistungen bleiben jedoch immer die Ausgleichskassen bzw. die IV-Stellen zuständig.

Sie können bei uns sämtliche Merkblätter und Meldeformulare über die folgenden Zweige der Sozialversicherung beziehen:

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • Invalidenversicherung (IV)
  • Ergänzungsleistung (EL)
  • Erwerbsersatzordnung (EO)
  • Familienausgleichskasse (FAK)
  • Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG)

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