Umbau Schiffsanlegestelle - Anpassung an die Vorschriften des Behindertengleichstellungsgesetz

Im Jahr 2002 bereits hat die Bundesversammlung das Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen und im Jahr 2004 in Kraft gesetzt. Das Gesetz hat zum Zweck, Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen, welchen Menschen mit Beeinträchtigungen ausgesetzt sind. Gemäss Art. 3 Absatz b unterstehen unter anderem öffentlich zugängliche Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs und Fahrzeuge diesem Gesetz. Das Gesetz sieht vor, dass Massnahmen bis am 31. Dezember 2023 realisiert sein müssen.

Die Gemeinde Bottighofen hat die Bushaltestellen bereits vor Jahren diesen Bestimmungen angepasst. Hingegen gelten die Bestimmungen auch für die Schiffsanlegestelle. Dies hat zur Folge, dass die Kursschiffe der Schweizerischen Bodensee-Schifffahrt (SBS) AG künftig in Bottighofen nur noch anlegen dürfen, wenn die Schiffanlegestelle den Vorschriften des Behindertengleichstellungsgesetzes entspricht.

Im Rahmen einer an der Gemeindeversammlung vom Mai 2023 geführten Diskussion zeigte sich, dass der Umbau der Schiffanlegestelle und somit die Weiterführung der Kursschifffahrt von den Stimmberechtigten gewünscht wird. An der Budget- Gemeindeversammlung 2023 hat der Souverän einen Kredit von CHF 510'000 für den Umbau gesprochen.

Die Planung ist abgeschlossen und die nun fälligen Bauarbeiten sollen im  März 2025 über die Bühne gehen. Sie werden von der Firma Karl Geiges AG ausgeführt. Die Einweihung der neuen Schiffsanlegestelle soll am 3. Mai 2025 mit einer kleinen Feier begangen werden, an welcher das Jugendstil-Dampfschiff Hohentwiel in Bottighofen anlegen wird.

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionTelefonKontakt